Was ändert sich 2008 beim Urheberrecht?
Was ändert sich 2008 beim Urheberrecht?
Das Urheberrecht hat sich zum Jahreswechsel verschärft. Wer eine CD für sich oder seine Freunde brennen will, der sollte ab 1.1.2008 die neuen Regeln beachten.
Sie müssen über das Original verfügen
Grundsätzlich liegt das Urheberrecht weiterhin beim Verfasser eines Werkes. Nach wie vor ist es erlaubt, eine CD für sich, Freunde oder die Familie zusammenzustellen. Allerdings darf dies nur in geringer Stückzahl für den Eigenbedarf geschehen. Das Wichtigste dabei ist allerdings, dass der Verbraucher über das Original oder über eine legal beschaffte Aufnahme verfügen muss. Sind Originale mit einem Kopierschutz versehen sein, darf dieser nicht umgangen werden. Eine analoge Kopie ist allerdings nach wie vor erlaubt.
Keine Tauschbörsen mehr
Interessant dürfte das neue Urheberrecht für Nutzer von illegalen Tauschbörsen sein. Solche rechtswidrige Inhalte dürfen nicht nicht mehr heruntergeladen werden. Das wurde jetzt extra klargesellt, da bisher der Download solcher Inhalte nicht verboten war, sondern lediglich das Anbieten rechtswidrig war. Im Klartext heißt das, wenn klar hervorgeht, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Song um ein rechtswidriges Angebot handelt, darf keine Privatkopie erstellt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein angebotener Film erst im Kino angelaufen ist und auf DVD noch gar nicht käuflich zu erwerben ist.





